Allmetall GmbH / Döbelistrasse 5 / CH-8280 Kreuzlingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen Allmetall GmbH und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Allmetall GmbH. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Allmetall GmbH und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.
1. Angebote, Bestellungen
Die Angebote von Allmetall GmbH sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Allmetall und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald Allmetall den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Allmetall ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.
1.1 Bestellbestätigung
Bei Bestellung über den Webshop oder wenn der Kunde seine E-Mailadresse in der Zentrale bekannt gibt erhält der Besteller nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots durch Allmetall dar.
2. Preise
Die Preise im Shop die sichtbar sind, verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Auf der Rechnung ist die MwSt ausgewiesen.Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen sowie Zusatzkosten gehen zu Lasten des Bestellers und werden gesondert verrechnet.
3. Preisempfehlung
Die von der Allmetall publizierte Preisempfehlungen für Endkundenpreise (Muttern,Schrauben etc.) dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.
4. Versand und Versandkosten
Versandvorschriften des Bestellers sind für Allmetall nur verbindlich, wenn Allmetall diese schriftlich bestätigt hat. Versandkosten für Spezialanfertigungen werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Bei Standardprodukten wird dem Besteller für Lieferungen unter Postsendungen werden mittels PostPac Priority versandt, d. h. Eintreffen am nächsten Werktag ab Versandtag, wenn die Ware vor 14Uhr bestellt wurde, sonst wird die Versantdauer 2 Werktage benötigen. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Postsendung auch mittels Swiss-Express versandt werden. Der Besteller hat die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Allmetall bestimmt die Transportart. Wünscht der Besteller eine von der Wahl von Allmetall abweichende Transportart, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen.
5. Lieferfristen
Es ist unser Bestreben, unsere Kunden schnellstmöglich zu bedienen. Bei Rückständen auf Lagerartikeln sind wir auf die Lieferzeit des Herstellers angewiesen. Bei nicht lagermässig geführten Artikeln und Sonderbestellungen werden die Lieferfristen nach bestem Ermessen freibleibend angegeben. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Erteilte Aufträge (inkl. Rückstände) können nur dann rückgängig gemacht werden, wenn eine angemessene Nachfrist verstrichen ist.
Ein Rücktrittsrecht sowie Schadenersatzansprüche des Bestellers gestützt auf die Nichteinhaltung eines Liefertermins/einer Lieferfrist werden ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben Verzugsfälle, die nachweisbar absichtlich oder durch grobfahrlässiges Verschulden von Allmetall verursacht wurden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins/einer Lieferfrist besteht, liefert Allmetall, sobald die bestellte Ware verfügbar ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Allmetall berechtigt, sämtlichen ihr daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von Allmetall auf den Besteller über.
7. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen
Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 14 Tagen nach Erhalt derselben Allmetall schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. Allmetall verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1 dieser Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert. Folgende branchenüblichen Toleranzen sind technisch bedingt und gelten nicht als Mangel: – Massabweichungen bei Schnitt-, Stanz-, Klebe- und Schweissarbeiten, Materialstärken und Gewichten von +/– 10%, – kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe und Ausführung. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von Allmetall. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.
8. Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Allmetall werden nicht entgegengenommen.
9. Haftung
Allmetall haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Allmetall bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Allmetall ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z. B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.)in Vorkasse zu leisten. Bei Nichtbezahlung bleib die Ware Eigentum von Allmetall und wird nicht versendet.
Sobald Allmetall den Rechnungsbetrag vom Besteller erhalten, wird die Ware direkt versendet. Bis dahin ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
Zwischenverkauf bedeutet, das die Artikel in der zwischen Zeit verkauft werden dürfen bis der Rechnungsbetrag beglichen wurde.
Recht die Vertragsverhältnisse zwischen Allmetall GmbH und dem Besteller unterstehen ausdrücklich Schweizerischem Recht.
12.Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos auf der Website gehören ausschliesslich Allmetall GmbH oder speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
13.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche ist für beide Parteien der Gerichtsstand Kreuzlingen. Die Firma Allmetall GmbH ist aber berechtigt, den Besteller an seinem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.